Berufliche Gleichstellung in der Pflege

Gleichstellung, Anerkennung Ihrer Ausbildung in der Pflege: Chancen und Wege

Wenn Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf  ohne Einschränkung tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Berufe:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin,
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und Gesundheits- und Krankenpflegehelferin,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin,
  • Pflegefachmann und Pflegefachfrau
  • Hebamme und Entbindungspfleger

Wenn Sie Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, überprüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Die Erlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!